von Florian Utz (SP) und Guido Trevisan (GLP)
Das Geschäft wurde am 12.01.2011 mit Dringlicherklärung überwiesen
Auszug aus dem Postulat
Weil Am Wasser und die Breitensteinstrasse regionale Verbindungsstrassen sind, kann die Stadt Zürich nicht in eigener Kompetenz abschliessend über die Einführung von Tempo 30 entscheiden. Der Regierungsrat hat jedoch in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage im Kantonsrat (KR-Nr. 383/2009) durchblicken lassen, dass er sich nicht gegen die Einführung von Tempo 30 wehren würde, wenn die Stadt Zürich ein solches Temopolimit beantragt (und das dazu nach Bundesrecht erforderliche Gutachten vorlegt). Demnach liegt der Ball bei der Stadt Zürich.