Anwohnerinnen und Anwohner fordern: Tempo 30 - und zwar jetzt!

plakat t30

 

Noch im Jahr 2012 entscheidet der Stadtrat, auf welchen kantonal klassierten Strassen Tempo 30 eingeführt wird.

Gleich anschliessend legt das Tiefbauamt fest, ob der Neubau der Strassen Am Wasser und der Breitensteinstrasse als Tempo-50-Projekt oder als Tempo-30-Projekt durchgeführt werden soll. Die IGAWB fordert, dass der Stadtrat auch an diesen beiden Strassen Tempo 30 einführt, und dass das Tiefbauamt den Neubau der Strassen dementsprechend auf Tempo 30 ausrichtet. Damit würde der Stadtrat nicht nur den Willen der Anwohnerinnen und Anwohner respektieren, sondern zugleich auch ein Postulat der Gemeinderäte Florian Utz (SP) und Guido Trevisan (GLP) erfüllen, welches das Stadtparlament letztes Jahr mit klarer Mehrheit überwiesen hat.

 

 

Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen und die Behörden zu sensibilisieren, hat die IGAWB eine neue Plakatkampagne gestartet.

Mit den Plakaten zeigen die Anwohnerinnen und Anwohner der Strasse Am Wasser und der Breitensteinstrasse, dass es so nicht mehr weitergehen kann.

Die Belastung durch den Durchgangsverkehr ist auch nach der Wiedereröffnung der Hardbrücke auf einem untragbaren Niveau – es fahren rund anderthalb Mal so viele Fahrzeuge durch unsere Strassen wie vor der Sperrung -, und die Lärmgrenzwerte werden weiterhin konstant und massiv überschritten.

 

 

Dass Tempo 30 auch am Strassenzug Am Wasser/Breitensteinstrasse funktioniert, beweist jenes kurze Teilstück der Strasse Am Wasser, auf welchem der Stadtrat vor zwei Jahren Tempo 30 eingeführt hat. Auf diesem Abschnitt ist Tempo 30 besonders wichtig, weil hier das Schulhaus liegt und es auf einem kurzen Abschnitt kein Trottoir gibt (sondern nur eine gelbe Markierung auf der Strasse), doch auch an anderen Strassenabschnitten leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter der hohen Lärmbelastung durch den Durchgangsverkehr. Auch sie verlangen nun endlich eine wirksame Entlastung. Die Einführung von Tempo 30 wirkt sich gleich aus wie eine Halbierung der Verkehrsmenge – sie ist also eine äusserst wirkungsvolle Lärmschutzmassnahme.

 

 

Die Lärmschutzverordnung des Bundes schreibt vor, dass alle Strassen bis im Jahr 2018 lärmsaniert sein müssen.

Dabei schreibt Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung vor, dass im Regelfall Massnahmen an der Quelle - also insbesondere Temporeduktionen - gegenüber Massnahmen, die bloss die Lärmausbreitung verringern, vorgezogen werden müssen. Somit wird die Frage, ob an den Strassen Am Wasser und an der Breitensteinstrasse Tempo 30 eingeführt werden soll, schon durch das Bundesrecht beantwortet.

 

 

Wichtig ist zudem die Tatsache, dass sich der Bund bei der Lärmsanierung von Strassen bis ins Jahr 2018 mit einem Viertel an den Kosten beteiligt. Nachher bezahlt er nichts mehr. Falls die Stadtzürcher Behörden also noch weiter zuwarten sollten, so würden sie nicht nur rechtlich fragwürdig handeln, sondern auch die Stadtzürcher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unnötig belasten. Von einer raschen Einführung von Tempo 30 profitieren also alle – die Anwohnerinnen und Anwohner genauso wie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.