Tempo 30: Zuversicht auf Zustimmung der kantonalen Behörden

Der Kanton Zürich hat ein Vetorecht gegen die Einführung von Tempo 30 Am Wasser und an der Breitensteinstrasse. Die kantonalen Behörden haben aber wiederholt klar gemacht, dass sie von diesem Vetorecht keinen Gebrauch machen werden:

 

Regierungsrat Ernst Stocker hat – wenn auch ohne explizite Festlegung in Bezug auf Tempo 30 – den Anwohnerinnen und Anwohnern in einem Brief zugesichert, Entlastungsmassnahmen für die Quartierbevölkerung zu unterstützen.

 

In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage aus dem Kantonsrat (Nr. 383/2009) schrieb der Regierungsrat: „Es handelt sich bei der Achse Am Wasser / Breitensteinstrasse weder um eine vom Bund bezeichnete Durchgangsstrasse, noch hätte eine solche Anordnung von Tempo 30 Einfluss auf den Verkehr ausserhalb des Stadtgebietes. Der Regierungsrat ist daher zur Prüfung einer solchen Massnahme nicht zuständig (§ 28 Kantonale Signalisationsverordnung). Ob die dafür zuständige Stadt Zürich eine solche Ausdehnung der Tempo-30-Zone beabsichtigt, ist dem Regierungsrat nicht bekannt.“ – Die schriftliche Anfrage im Kantonsrat wurde zwar nur in Bezug auf das Teilstück zwischen dem Engpass und dem Schulhaus gestellt, doch gelten die Ausführungen des Regierungsrates für die ganze Strasse Am Wasser sowie auch für die Breitensteinstrasse. Denn die vom Regierungsrat aufgeworfenen Fragen der Durchgangsstrasse sowie der Auswirkungen auf ausserstädtisches Gebiet sind gleich zu beurteilen, ob die Tempo-30-Zone nun etwas länger oder etwas kürzer ist.

 

Die IGAWB hat Vertrauen in die kantonalen Behörden, dass sie den Willen der Quartierbevölkerung respektieren und deshalb zu ihren Aussagen stehen, sich nicht gegen die Einführung von Tempo 30 zu wehren.