Antrag AWB sind zur Abklassierung vorzusehen

Bis mitte April liegt der Kantonale Richtplan auf:

öffentliche Auflage Kantonaler Richtplan

 

Wir haben den Antrag gestellt, die Strassen Am Wasser und Breitensteinstrasse zur Abklassierung vorzusehen

Begründung
Die Strassen Am Wasser und Breitensteinstrasse haben den Charakter von Quartierstrassen. Für den MIV, der von Westen her in die Stadt Zürich gelangt, ist die Pfingstweidstrasse als Hauptachse vorgesehen. Der Ausbau dieser Strasse, welcher derzeit stattfindet, ermöglicht es, die Strassen Am Wasser und Breitensteinstrasse abzuklassieren. Diese Abklassierung ist optimalerweise für sich allein in den Richtplan aufzunehmen; alternativ ist es jedoch auch denkbar, sie als Begleitmassnahme zu Karteneintrag 5 (Westast Zürich) in den Richtplan aufzunehmen.

Tempo 30: Zuversicht auf Zustimmung der kantonalen Behörden

Der Kanton Zürich hat ein Vetorecht gegen die Einführung von Tempo 30 Am Wasser und an der Breitensteinstrasse. Die kantonalen Behörden haben aber wiederholt klar gemacht, dass sie von diesem Vetorecht keinen Gebrauch machen werden:

 

Regierungsrat Ernst Stocker hat – wenn auch ohne explizite Festlegung in Bezug auf Tempo 30 – den Anwohnerinnen und Anwohnern in einem Brief zugesichert, Entlastungsmassnahmen für die Quartierbevölkerung zu unterstützen.

 

In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage aus dem Kantonsrat (Nr. 383/2009) schrieb der Regierungsrat: „Es handelt sich bei der Achse Am Wasser / Breitensteinstrasse weder um eine vom Bund bezeichnete Durchgangsstrasse, noch hätte eine solche Anordnung von Tempo 30 Einfluss auf den Verkehr ausserhalb des Stadtgebietes. Der Regierungsrat ist daher zur Prüfung einer solchen Massnahme nicht zuständig (§ 28 Kantonale Signalisationsverordnung). Ob die dafür zuständige Stadt Zürich eine solche Ausdehnung der Tempo-30-Zone beabsichtigt, ist dem Regierungsrat nicht bekannt.“ – Die schriftliche Anfrage im Kantonsrat wurde zwar nur in Bezug auf das Teilstück zwischen dem Engpass und dem Schulhaus gestellt, doch gelten die Ausführungen des Regierungsrates für die ganze Strasse Am Wasser sowie auch für die Breitensteinstrasse. Denn die vom Regierungsrat aufgeworfenen Fragen der Durchgangsstrasse sowie der Auswirkungen auf ausserstädtisches Gebiet sind gleich zu beurteilen, ob die Tempo-30-Zone nun etwas länger oder etwas kürzer ist.

 

Die IGAWB hat Vertrauen in die kantonalen Behörden, dass sie den Willen der Quartierbevölkerung respektieren und deshalb zu ihren Aussagen stehen, sich nicht gegen die Einführung von Tempo 30 zu wehren.

GV 2011

Erste GV abgehalten

 

Am 18.03.2011 haben wir unsere erste Generalversammlung abgehalten. Es war eine angeregte und informative Sitzung.

Neu setzt sich der Vorstand aus folgenden 5 Mitgliedern zusammen:

Fredi Schütz, Hans Treier, Florian Utz, Beat Vogel, Martin Zahnd.

Protokoll und Jahresbericht finden Sie hier.

Geschwindigkeitskontrollen

Seit der Einführung Tempo 30 im November 2010 wurden 4 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

 

Im Januar stadteinwärts 20% zu schnell
Im Februar stadtauswärts abends 12% zu schnell
Anfangs März beidseitig abends 5% zu schnell
Mitte März stadtauswärts morgens 11% zu schnell

 

Wenn man noch bedenkt, dass ein Fahrzeug mit Tempo 30 noch einige Fahrzeuge hinter sich abbremst, so lässt die Disziplin der Autofahrer zu wünschen übrig.