Geschwindigkeitskontrollen

Seit der Einführung Tempo 30 im November 2010 wurden 4 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

 

Im Januar stadteinwärts 20% zu schnell
Im Februar stadtauswärts abends 12% zu schnell
Anfangs März beidseitig abends 5% zu schnell
Mitte März stadtauswärts morgens 11% zu schnell

 

Wenn man noch bedenkt, dass ein Fahrzeug mit Tempo 30 noch einige Fahrzeuge hinter sich abbremst, so lässt die Disziplin der Autofahrer zu wünschen übrig.

Gemeinderat stimmt für Tempo 30

Der Gemeinderat hat heute Abend das Postulat von Florian Utz (SP) und Guido Trevisan (GLP) für die Einführung von Tempo 30 auf der Strasse Am Wasser und

an der Breitensteinstrasse überwiesen. Damit hat ein zentrales Anliegen der IGAWB eine wichtige Hürde genommen.

Der Entscheid im Gemeinderat fiel mit 68:51 Stimmen. Für das Postulat stimmten SP, Grüne, GLP und AL. Gegen Tempo 30 haben sich SVP, FDP, CVP, SD und EVP ausgesprochen.

Der Ball liegt nun bei Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) und der ihm unterstellten „Dienstabteilung Verkehr“. Soweit bauliche Massnahmen erforderlich sind, hat der Kanton Zürich ein Vetorecht, da Am Wasser und die Breitensteinstrasse regional klassiert sind. Die Postulanten sind gleichwohl zuversichtlich, dass die zuständigen Behörden von Stadt und Kanton den Willen des Gemeinderates respektieren und dementsprechend die Forderung nach Tempo 30 umsetzen werden. Dies geht nicht von heute auf morgen, aber wir von der IGAWB werden alles tun, um die Sache zu einem guten Ende zu führen.

Wir freuen uns auf unser 100tes Mitglied

Am 20.12.2010 kurz vor Weihnachten hat die IGAWB ihr 100tes Mitglied erhalten. Wir danken allen für ihre Unterstützung.

Teilerfolg Am Wasser: Tempo 30 beim Schulhaus und Engpass

Wie uns die Vertreter der Stadt soeben mitteilten, wird am 3. November zumindest eine Teil unserer Forderungen umgesetzt.
In der Ankündigung heisst es:

 

Bis zur Umsetzung der beiden Strassenprojekte «Am Wasser» wird folgende Verkehrsanordnung erlassen:

Am Wasser Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Auf dem nachstehenden Strassenteilstück wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h herabgesetzt:
Zwischen der Grossmannstrasse und dem Haus Nr. 125.
Bei allfälligen Einsprachen gegen die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit
30 km/h wird aus Sicherheitsgründen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Wir begrüssen diesem Teilerfolg, der die Sicherheit Am Wasser wenigstens partiell verbessert